Erarbeitung Innenentwicklungskonzept der Stadt Eckernförde
Name des Vorhaben
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Erarbeitung Innenentwicklungskonzept der Stadt Eckernförde |
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Kurzbeschreibung |
Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 30.01.2020 wird die Verwaltung gebeten, Stadtgebiete mit Nachverdichtungspotenzial zu benennen und zu klären, welche Maßnahmen der Bauleitplanung umgesetzt werden müssen, um die zukünftige Bebauung zu ermöglichen. Um einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung gerecht zu werden, ergeben sich vielfältige Herausforderungen. Die (Wieder)Nutzung von Baulücken, Brachflächen und untergenutzten Flächen ist einer der wichtigsten Beiträge einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Nach § 1a Abs. 2 BauGB soll zudem die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Eine Innenentwicklung zielt auf die Deckung des zukünftigen Flächenbedarfs durch Nutzung solcher innerörtlichen und bereits erschlossenen Flächen. Die wachsende Nachfrage nach zusätzlichem (bezahlbaren) Wohnraum ist deutlich spürbar. Der Bedarf an Wohnraumschaffung ist in Eckernförde sehr hoch, trotz der aktiven Bautätigkeiten. Gleichzeitig verfügt die Stadt Eckernförde kaum noch über Flächen für eine Siedlungserweiterung. Folglich nimmt die Innenentwicklung einen immer höheren Stellenwert ein |
Ziele des Vorhaben |
Wesentliches Ziel des Konzeptes ist es, eine detaillierte Ermittlung der Innenentwicklungspotenziale um eine Übersicht der Möglichkeiten zur Deckung des Wohnraumbedarfes zu erhalten. Ziel ist die Erarbeitung einer strategische Handlungsgrundlage für zukünftige Entscheidungen durch die Darstellung der Innenentwicklungspotenziale und Maßnahmen der Stadt. |
| Zielgruppen |
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Erfüllte Kriterien |
Es muss keine Prüfung der Kriterien erfolgen, da die Initiative der Beteiligung seitens der Verwaltung erfolgt (§ 6 Abs. 3 Satzung der Stadt Eckernförde über die Einwohnerbeteiligung). |
Ansprechpartner*innen
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Koordinatorin für die Einwohnerbeteiligung Imke Stoltenberg
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Dauer |
Voraussichtlich Herbst 2026 |
Kosten |
Faktische und rechtliche Grenzen ergeben sich u.a. bei den Maßnahmen der Innenentwicklung aus dem BauGB und dem derzeit bestehendem Planungsrecht.
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Grad der Beteiligung |
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aktueller Stand des Vorhabens
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Aus dem Bauausschuss am 30.01.2020 ergab sich der Auftrag, ein Innentwicklungskonzept aufzustellen. Das Konzept hat direkte Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung und das Stadtbild. Anfang 2025 wurde das Büro Cappel+Kranzhoff Stadtentwicklung und Planung GmbH in Zusammenarbeit mit TOLLERORT entwickeln & beteiligen mit der Erarbeitung des Innenentwicklungskonzeptes beauftragt. Im März 2025 fand ein Auftaktgespräch innerhalb der Verwaltung statt. Die Bearbeitung befindet sich in den Anfängen. Zum jetzigen Punkt werden die Potenzialflächen recherchiert.
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aktueller Stand der Beteiligung
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Eine frühzeitige Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner ist unablässig. Im Planungsprozess sind die vielfältigen Perspektiven und Lebenswirklichkeiten der Menschen im Stadtraum Eckernförde einzubeziehen, da sie direkt betroffen sind. Dies gilt ganz besonders, wenn durch städtebauliche Veränderungen – gerade in sensiblen Bereichen wie der Altstadt oder der Küstenlinie – identifikationsstiftende Gebäude oder Gebiete betroffen sind. Ziel der Beteiligung sind die Schaffung eines breiten Verständnisses und Akzeptanz in der Bevölkerung für die Maßnahme. Da Innenentwicklung die Einwohnerinnen und Einwohner betrifft, bedarf es bei den Optionen und Grenzen nicht nur fachliche Rückmeldungen, sondern auch Rückmeldung der Einwohnerinnen und Einwohner. Der Prozess für die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie die einzelnen Veranstaltungen sind aufeinander abgestimmt. Sie bestehen aus Auftakt, Verfahrens- und Informationsvermittlung und Klärung, intensiver Arbeitsphase sowie anschließender Auswertung und Rückkopplung der Ergebnisse. Das Beteiligungsverfahren wird eng mit dem weiteren Planungsprozess verzahnt, damit sich die Beteiligten wirksam einbringen können. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess wirken in den weiteren Schritten in diesem Vorhaben hinein und werden berücksichtigt. |
30.07.2025