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Fragen und Antworten

Wer kann sich beteiligen?

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner sowie Interessengruppen aus Eckernförde können gem. § 3 Satzung der Einwohnerbeteiligung eine Beteiligung anregen. Grundsätzlich bestehen 2 unterschiedliche Wege:

  1. Einreichung Ihrer Idee
  2. Ihre Idee als Vorhaben einbringen


Was ist die Einwohnerbeteiligung in Eckernförde?

Eckernförde aktiv mitgestalten und bei zukunftsweisenden Entscheidungen im Rahmen einer freiwillig eingeführten Einwohnerbeteiligung Verantwortung zu übernehmen, dazu laden wir die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Eckernförde herzlich ein. Die Stadt Eckernförde hat sich, als bisher einzige Kommune, gegenüber ihren Einwohnerinnen und Einwohnern mit Ihrer Satzung über die Einwohnerbeteiligung selbst verpflichtet.

Ziel ist es, die Einwohnerinnen und Einwohner in erhöhtem Maße in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in die kommunale Politik und die Stadtverwaltung zu stärken.

Idee und Vorhaben, was ist der Unterschied?

Idee:

Jede Eckernförderin und jeder Eckernförder, kann Ideen, Anregungen oder Wünsche einbringen. Ihre Vorschläge werden auf einer Ideenliste gesammelt. Wir veröffentlichen die Liste fortlaufend digital sowie durch Aushang.

Vorhaben:

Die Vorhabenliste dient der frühzeitigen und transparenten Information über geplante und laufende Vorhaben der Stadt Eckernförde und bildet die Grundlage für eine mögliche Einwohnerbeteiligung. Dazu zählen beispielsweise Projekte im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder zur Verbesserung des Klimaschutzes.

Ein Vorhaben ist nur dann beteiligungsfähig, wenn die nachfolgenden Kriterien vorliegen:

  1. Auswirkungen auf die räumliche, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Entwicklung der Stadt Eckernförde und das Leben der Einwohner*innen anzunehmen sind und
  2. ein Handlungs- und Gestaltungsspielraum vorhanden ist und
  3. eine Beteiligung zum derzeitigen Planungsstand noch sinnvoll und zweckmäßig erscheint.

Die Kriterien Nr.1-3 müssen zwingend vorliegen.

Darüber hinaus müssen für die Beteiligungsfähigkeit des Vorhabens mindestens
vier der folgenden Kriterien erfüllt sein:

1.   erhebliche politische Bedeutung,
2.   hohe Anzahl an betroffenen Personen,
3.   Finanzvolumen von über 100.000 Euro,
4.   nachhaltige Beeinflussung der Stadt,
5.   gesamtstädtische Bedeutung,
6.   langfristige Wirkung,
7.   prägende Änderung des Ortsbildes,
8.   Errichtung oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Einrichtung,
9.   wegweisende Zukunftsplanung mit langfristiger Ressourcenbindung,
10. Entwicklungskonzepte und Aktionspläne


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